Gegenzeuge

Gegenzeuge
Ge|gen|zeu|ge, der:
1. jmd., der das Gegenteil einer Aussage, Behauptung o. Ä. bezeugt:
ich habe zwei -n gegen die Behauptung, ich sei schuld an dem Unfall.
2. Zeuge der Gegenpartei in einem Prozess:
die -n wurden noch nicht vernommen.

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Ge|gen|zeu|ge, der: 1. jmd., der das Gegenteil einer Aussage, Behauptung o. Ä. bezeugt: ich habe zwei -n gegen die Behauptung, ich sei schuld an dem Unfall. 2. Zeuge der Gegenpartei in einem Prozess: die -n wurden noch nicht vernommen.

Universal-Lexikon. 2012.

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