- Gegenzeuge
- Ge|gen|zeu|ge, der:1. jmd., der das Gegenteil einer Aussage, Behauptung o. Ä. bezeugt:ich habe zwei -n gegen die Behauptung, ich sei schuld an dem Unfall.2. Zeuge der Gegenpartei in einem Prozess:die -n wurden noch nicht vernommen.
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Ge|gen|zeu|ge, der: 1. jmd., der das Gegenteil einer Aussage, Behauptung o. Ä. bezeugt: ich habe zwei -n gegen die Behauptung, ich sei schuld an dem Unfall. 2. Zeuge der Gegenpartei in einem Prozess: die -n wurden noch nicht vernommen.
Universal-Lexikon. 2012.